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Airline News Frankfurt




26.05.2009 07:43 Uhr
» Übersicht » Flughafen » Frankfurt
Flughafen Frankfurt: Lufthansa und das Nachtflugverbot
In Bayern nennt man sie „Wadenbeißer“, in der Musikszene „Frontman“. Egal wie man sie nennt, sie werden nach vorne geschickt, auf die große Bühne. Der Unterschied ist aber, dass der Frontman zur Unterhaltung seines Publikums dient, während der „Wadenbeißer“ von seinen Vorgesetzten ganz nach vorne geschickt wird, um „Andersgläubige“ verbal anzugreifen, also in deren „Wade zu beißen“!

Mit Karl-Heinz Köpfle in die Offensive
Auch die Lufthansa hat einen „Wadenbeißer“, der im Auftrag seines Herrn schon im Vorfeld der Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Stimmung machen soll: Karl-Heinz Köpfle. Und diesen zitierte sinngemäß die „Frankfurter Rundschau“ (Zitat): „Am liebsten wäre es ihm, sagt der Vorstand Operations bei Lufthansa Cargo und schmunzelt dabei, wenn in Deutschland nachts produziert werden würde, dann könnten wir tagsüber fliegen - und hätten ein Problem weniger, nämlich das der umstrittenen Nachtflüge.“

Das ewige Problem mit den Nachtflügen
Für CEO Wolfgang Mayrhuber hat die Entscheidung einen hohen Stellenwert, geht es doch um nicht weniger als darum, ob der Verwaltungsgerichtshof die Regelung im Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig erklärt, wonach im Schnitt 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt sind oder ob die Nachtruhe Tausender von Bürgern höher bewertet werden muss als das wirtschaftliche Interesse der Luftfahrtbranche allgemein, allen voran die Lufthansa.

Gewagte Prognosen
Dabei jongliert Köpfle mit wagemutigen Prognosen, so redet er von einem Zuwachs im Frachtaufkommen von zurzeit 2,1 Millionen Tonnen auf drei Millionen Tonnen. Und diese Prognose ist vielleicht so gar richtig, aber durch nichts realistisch unterlegt.

… und noch Martin Gaebges
Doch Köpfle holte sich noch Verstärkung, keine unabhängigen Experten, sondern Martin Gaebges, Generalsekretär der Barig (Board of Airline Representatives in Germany), einem Lobbyisten von 100 in Deutschland arbeitenden Fluggesellschaften. Das ist etwa so, als würde ein gedopter Radrennfahrer als Zeuge seiner Unschuld den spanischen Dopingarzt Fuentes auffahren.

Beide erwarten als Folge eines Nachtflugverbotes eine existenzielle Gefährdung von Frachtfliegern, aber auch Einbußen bei Ferienfliegern wie Condor oder Air Berlin. Gaebges sieht durch ein Nachtflugverbot auch die Ferienflieger bedroht. Condor zum Beispiel muss auf seinen Mittelmeer-Routen den jeweiligen Ferienort dreimal am Tag anfliegen.

Doch es kommt noch schlimmer. Gaebges behauptet, dass ein Nachtflugverbot Urlaubstage vernichten würde, da Urlauber den Wunsch hätten, schon am ersten Urlaubstag zum Frühstück an ihrem Ziel zu sein. Gaebges ging nochmals einen Schritt weiter und prophezeite, dass ein Nachtflugverbot die Flugreisen teurer machen würde.

Dabei hat der Hardcore-Lobbyist Gaebges die Realität wohl völlig aus den Augen verloren, denn seinen wirren Aussagen versagte er die Begründung und bereitete vielleicht die Flugreisenden auf höhere Preise vor. Und er nannte für diesen Fall auch gleich die Schuldigen: Die Anwohner, die wohl selbst schuld sind, dass sie gerade in der Einflugschneise wohnen.

Das Märchen von leisen Maschinen
Und da trat wieder Köpfle auf den Plan, dessen Chef ihm wohl in selbiges eingetrichtert hat, Lufthansa Cargo habe seine Flotte beispielsweise mit dem Typ MD-11 modernisiert, deren Geräuschentwicklung der einer modernen Boeing 777 entspreche. Die Anwohner, die nachts wenigstens für ein paar Stunden ihre Ruhe haben wollen, sehen die viel propagierten Flüsterjets immer noch als viel zu laut an.

Daran ändert wohl auch die sogenannte Arbeitsgruppe „Aktiver Lärmschutz“ „Dedicated Runway Operation“ nichts. Vor dem hessischen Landtag sagte der Abgeordnete Frank Kaufmann: „Ein lärmarmes Nachtflugzeug gab es schon einmal im Zweiten Weltkrieg – das waren die Nachtlastensegler, die unbeobachtet von irgendwelcher Überwachung Güter transportiert haben. Ich glaube allerdings nicht, dass der Flugverkehr des 21. Jahrhunderts mit Segelflugzeugen abzuwickeln ist.“

Köpfle – wo er recht hat er recht
Karl-Heinz Köpfle glaubt aber, dass der VGH in Kassel am Ende nicht darüber urteilen wird, ob Nachtflüge und wenn ja, wie viele Nachtflüge möglich sein werden. Das Gericht werde wohl den beklagten Planfeststellungsbeschluss an die hessische Landesregierung mit dem Auftrag zurückverweisen, einen neuen Beschluss zu erlassen. Und wie der aussieht kann man sich denken.

Doch gerade der Flughafen Frankfurt ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie schwierig es in der Tat ist, beide Interessen in Einklang zu bringen. Aber die Herren der Lufthansa müssen sich schon mit Motto des Evangelischen Kirchtages konfrontieren lassen: „Mensch, wo bist Du!“
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