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04.05.2009 12:13 Uhr
» Übersicht » Flughafen » Flughafen Sonstiges
Flughafen Weeze/Ryanair: Phyrrus-Sieg oder Durchbruch?
„Für den Flughafen gilt allein das, was er von uns als Anweisung bekommt. Es gibt kein Gericht, das dem Flughafen Anweisungen erteilen kann”, sagte der Sprecher der Bezirksregierung Bernd Hamacher. Damit rechtfertigte er die neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Weeze und setzte damit das OVG-Urteil außer Kraft. Damit machte er sich zum Erfüllungsgehilfen von Ryanair, deren Erpressungsversuch zumindest vorerst von Erfolg gekrönt ist.

Der Sonderstatus
Aufgrund der Drohung von Ryanair, sich aus Weeze zu verabschieden, hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Betriebsgenehmigung geändert. Nun dürfen Ryanair-Maschinen, wie gewünscht, bis 23.30 Uhr landen. Ryanair und Hamburg International erhalten einen Sonderstatus und dürfen ab sofort von 6 bis 23 Uhr starten und von 6 bis 23.30 Uhr landen, mit einer Verspätungs-Toleranz von 30 Minuten. In den Nachtstunden dürfen allerdings ausschließlich lärmarme Maschinen landen.

Da knallten in Dublin die Sektkorken. Man hat es geschafft, ein deutsches Gericht und eine Bezirksregierung zumindest vorläufig in die Knie zu zwingen. Das ist alles andere als alltäglich und wird den Iren Mut machen, auch auf anderen deutschen Flughäfen so zu verfahren.

Alles wegen 30 Minuten
Ludger van Bebber, Airport-Geschäftsführer, flippte vor Freude aus: „Uns ist heute ein Riesenstein vom Herzen gefallen! Wenn Ryanair die Basis aufgegeben hätte, wären hunderte Arbeitsplätze weggefallen. Für die Region wäre das in dieser wirtschaftlich angespannten Lage einer Katastrophe gleichgekommen.“ Mit der neuen Betriebsgenehmigung habe Weeze 30 Minuten Betriebszeit verloren, mit der Konsequenz, dass Hamburg International für den Sommer umplanen muss. Und seine Freunde bei Ryanair hätten bereits ihre Flüge umgestellt, um das Zeitfenster 23.30 Uhr einzuhalten.

Allerdings droht jetzt ein neuer Rechtsstreit, denn die Kläger haben bereits angekündigt, die neuen Flugzeiten auf keinen Fall zu akzeptieren. Die Begründung: „Die Bezirksregierung versuche sich rechtswidrig über das OVG hinwegzusetzen.“
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