Hallo liebe Freunde der zivilen Luftfahrt,
der Überflieger meldet sich nach zwei Wochen Pause wieder zurück. Er hat lange überlegt, welches Thema er aufgreifen soll. Da erfuhr er von einem Bekannten, dass dieser wegen einer Überbuchung seiner Maschine nicht mitfliegen konnte.
Dies war der Anlass, sich einmal näher mit dieser Problematik zu beschäftigen, die größer ist als man vermutet. Auf der ITB in Berlin hatte der Überflieger die Möglichkeit, mit einigen Leuten verschiedener Airlines hierüber zu sprechen.
Der Vorteil der First- und Business-Class-Tickets
Die Aussagen waren einhellig, es gibt praktisch keinen Flug, an dem alle Passagiere, die gebucht haben, auch teilnehmen. In der First- und Business-Class ist es durchaus üblich, dass man ohne Aufpreis auch eine andere Maschine zu einem anderen Abflugtermin benutzen kann. Nicht so jedoch mit Tickets auf den „Billig-Plätzen“ der Economy. Hier liegen die die Gründe von Verspätungen bei der Anreise oder Erkrankungen der Passagiere, während die Geschäftsflieger ihre Termine nicht immer einhalten können.
Unglaubliche Zahlen von der Lufthansa
Laut Aussagen der Lufthansa sind im Jahre 2006 insgesamt fast fünf Millionen Passagiere nicht zu ihrem gebuchten Flug erschienen. Diese Zahlen gelten mit nur geringen Abweichungen auch für alle anderen der großen Airlines. Das weiß man, und deshalb verkauft gleich von vornherein mehr Tickets als Plätze vorhanden sind. 2006 konnten so 570.000 Flugreisende noch einen Platz bekommen, obwohl die Maschinen eigentlich ausgebucht waren.
Die Anzahl der zu verkaufenden Tickets erfolgt nach einem ausgeklügelten System und ist bei weitem nicht bei jedem Flug gleich. Die Airlines greifen auf Erfahrungswerte zurück, unterscheiden nach Datum, Uhrzeit und Destination. Und ein ausgeklügeltes Computer-Programm ermittelt dann, wie viele Tickets man verkaufen kann.
Bei der Lufthansa gibt es folgende Erfahrungswerte: Um ein Flugzeug mit 300 Sitzplätzen auch voll auszulasten, sollen bis zu 1400 Buchungen nötig sein. Auf Routen, die vor allem von Geschäftsreisenden in Anspruch genommen werden, sollen bis zu 70 Prozent mehr Tickets verkauft werden. Diese Zahlen klingen im Prinzip unglaubhaft, stammen aber von der Lufthansa selbst.
Die Rechte der Passagiere
Die Kehrseite der Medaille sind die vielen Reisenden, die am Boden bleiben müssen. In der Europäischen Union sollen es jährlich über eine Million Passagiere sein, die direkt von Überbuchungen betroffen sind.
Die rechtliche Seite ist in solch einem Fall nicht einheitlich geregelt.
Als erstes stellt sich die Frage, wer von den Wartenden mitfliegen darf und wer nicht. Üblich ist es, dass die Airlines nachfragen, wer freiwillig verzichtet und später fliegen will. Die großen Airlines „spendieren“ in der Regel für die „Freiwilligen“ Gutscheine, Bargeld oder einen Hotelaufenthalt.
Hier empfiehlt die Schlichtungsstelle Mobilität, dass sich betroffene Reisende am Schalter schriftlich bestätigen lassen, dass der Verzicht freiwillig erfolgte. Die ist dann umso wichtiger, wenn die Vergütungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Ohne diese Bestätigung kann es sein, dass sich Airlines um die Ersatzleistungen drücken.
Üblich ist es auch, dass die Fluggesellschaften die Passagiere mitfliegen lassen, die zuerst da waren. Aber nicht immer, denn man bevorzugt gerne die Kunden, die man zu Stammgästen zählt.
Das europäische Recht
Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Flugreisenden greift auch in solchen Fällen:
1. Kurzstrecke (unter 1500 Kilometern): 250 Euro
2. Mittelstrecke (1500 Kilometer bis 3500 Kilometer): 400 Euro
2. Langstrecke (über 3500 Kilometer): 600 Euro.
Weiterhin steht den Passagieren die Erstattung des Flugpreises zu, ersatzweise ein Platz im nächsten Flugzeug. Eine Verspätung von bis zu zwei Stunden, verringert den Entschädigungsanspruch auf die Hälfte.
Weitere Rechte
Nichtbeförderte Flugreisende haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenloses Essen, kostenlose Telefonate und, wenn notwendig, eine kostenlose Hotel-Übernachtung. Voraussetzung für all diese Rechte ist aber, dass man rechtzeitig zum Einchecken im Flughafen ist. Wer aus eigenem Verschulden zu spät kommt, gelten diese Regelungen nicht.
Fazit
Im Prinzip geht es jedoch darum, dass Überbuchungen bei weitem nicht so selten selten sind, wie man annehmen könnte. Auch wenn die meisten Airlines diese Problematik gerne herunterspielen, für die Betroffenen, die am Boden bleiben müssen, wird es immer ein Ärgernis sein. Um wirklich allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, sollte man immer mit bei den ersten Passagieren sein, die am Schalter stehen. Und man sollte sich nicht vertrösten oder abwimmeln lassen, sondern auf seinen Rechten bestehen. Denn der berühmte Satz: „Recht haben oder Recht bekommen sind zweierlei Dinge!“ gilt auch bei den Airlines. Man muss zu oft um sein Recht kämpfen – leider.
Eine Woche ohne Verspätungen, Flugausfälle und Überbuchungen, das wünscht Ihnen nicht nur bis zur nächsten Woche
Ihr Überflieger
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