Flughafen Frankfurt: 2,15-Promille-Passagier bastelte im Flugzeug eine Bombenattrappe
Die Polizei am Frankfurter Flughafen veröffentlichte eine Pressemeldung, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Sie gehört in die Rubrik „Unglaubliches“ oder in die Rubrik „Russen und Alkohol an Bord“.
Für erhebliche Unruhe hat in den frühen Sonntagmorgen-Stunden des ein 43 Jahre alter russischer Fluggast an Bord eines Linienjets auf dem Flug von Houston/Texas nach Frankfurt gesorgt.
Wie die bisher durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergaben, hatte sich der Tatverdächtige nach Auskunft einer Flugbegleiterin des betreffenden Flugzeuges während des Fluges zunächst auffallend für die Sicherheitsmaßnahmen der Maschine interessiert und in einem Gespräch verlauten lassen, dass er "Sicherheitsbeauftragter" in Afghanistan sei.
Später fiel dem angetrunkenen Beschuldigten, der von Beruf Seemann ist, nichts Besseres ein, als mit diversen Gegenständen eine Bombenattrappe zu basteln und diese in der Bordtoilette zu deponieren. Anschließend machte er die Besatzung auf den Gegenstand aufmerksam, beeilte sich aber gleichzeitig mitzuteilen, dass dies zwar keine scharfe Bombe sei, er sie aber hätte scharf machen können.
Der Mann wurde gebeten wieder auf seinem Sitz Platz zu nehmen. Unter Mitnahme seines "Bauwerkes" kam er der Aufforderung schließlich nach, betonte jedoch, er sei ein Terrorist, was der Flugkapitän ruhig überprüfen solle. Daraufhin informierte die Flugbegleiterin das Cockpit.
Zwischenzeitlich hatte sich der 43-Jährige mit der Attrappe erneut in der Bordtoilette zu schaffen gemacht. Nunmehr wurde es der Besatzung zu viel und sie drohte dem Mann eine außerplanmäßige Landung in Island an.
Dabei wurden ihm die dadurch entstehenden Kosten deutlich vor Augen geführt. Dies veranlasste den Russen, sich anschließend auf seinem Platz bis zu einer sogenannten priorisierten Landung in Frankfurt ruhig zu verhalten. Hier wurde der Mann von Beamten des 19. Reviers festgenommen.
Ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest erbrachte einen Wert von 2,15 Promille. Gegen den Beschuldigten wurde eine Strafanzeige nach § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) vorgelegt. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte der Russe den Weiterflug in seine Heimat, jedoch nicht mit der gleichen Fluggesellschaft, antreten.
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