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Airline News Überflieger




24.01.2009 22:34 Uhr
» Übersicht » Fluggast-Informationen » Überflieger
Saufen und Sex – an Bord ist nichts unmöglich
Liebe Freunde der Luftfahrt,
nur in ganz wenigen Fällen wird bekannt, dass Passagiere aus unterschiedlichsten Gründen aus einem Flugzeug verwiesen werden oder gar nicht erst an Bord dürfen. Die Medien berichten über solche Vorfälle vor allem dann, wenn wieder einmal ein Promi aus dem Flieger fliegt, und hier wiederum sind es in der Mehrzahl Frauen. Hierzu gehörten im Jahre 2008 Naomi Campbell, Kate Moss oder Courtney Love und einige andere, aus unterschiedlichsten Gründen.

„Unruly passengers“
Dabei kommt das weltweit gesehen doch recht häufig vor, dass renitente Fluggäste, die sich nicht an die Regeln an Bord halten, sogar von der Polizei aus dem Flieger geholt werden. Flugbegleiter können ein Lied davon singen. In der Fachsprache heißen solche Passagiere: „unruly passengers“.

Rein rechtlich gesehen muss jede Airline grundsätzlich jeden Passagier mit einem gültigen Flugschein befördern. Nur im Zweifelsfall kann das Personal entscheiden, ob ein Reisender mitfliegen darf oder auch nicht. Kriterium muss immer sein, dass die Sicherheit an Bord nicht gefährdet sein darf.

Man sollte es nicht glauben, aber zu den häufigsten Vorfällen kommt es, weil Passagiere sich weigern ihr Handy auszuschalten, dicht gefolgt von betrunkenen Passagieren, die sich aggressiv verhalten.

Über solche Vorfälle reden die Fluggesellschaften nicht gerne. Manche, so auch die Lufthansa, geben grundsätzlich keine solcher Vorfälle bekannt. So erfährt man höchsten davon, wenn Mitreisende über solche Vorfälle berichten.

Die rechtliche Seite
Es gibt viele Gründe, aus dem Flieger zu fliegen. Die Crew ist verpflichtet, die „maximale Sicherheit für die Passagiere“ zu garantieren. Deshalb ist jeder Passagier verpflichtet, sich an die Anweisungen der Crew zu halten. Verweigert er dies, kann die Crew ihm den Mitflug verweigern. Dies gilt übrigens auch für schwerkranke Reisende, um eine eventuell notwendige Zwischenlandung zu vermeiden.

Auch die meist freundlichen Damen und Herren am Check-in achten bereits darauf, wer sich an Bord einer Maschine begeben möchte. Kommt beispielsweise ein Reisender betrunken zum Check-in, kann ihm die Mitreise schon hier untersagt werden. An Bord selbst hat der Kapitän in der Tat Polizeigewalt. Und seine Entscheidungen in allen Bereichen sind an Bord Gesetz, schließlich trägt er die Gesamtverantwortung für einen sicheren Flug.

Widersprüchliche Beförderungsbedingungen
Sehr widersprüchlich ist die Vorschrift in den Beförderungsbedingungen aller Airlines. Hier liest man nämlich, dass ein Passagier nüchtern seine Reise antreten muss, gleichzeitig aber kann man sich an Bord so lange „die Kante geben“, bis man der Crew unangenehm auffällt. Was nichts anderes heißt, man hat das Rauchen verboten, das Saufen an Bord ist aber legalisiert.

Aus gutem Grunde, denn die Airlines verdienen ja eine ganze Menge am Verkauf alkoholischer Getränke. Deshalb ist die Schwelle, einen Betrunkenen zu maßregeln, auch sehr hoch, schließlich verdient man an ihm nicht schlecht.

Auch heimliches Rauchen kann teuer werden
Sehr teuer kann es werden, wenn auf der Bordtoilette heimlich geraucht wird. In den Toiletten an Bord befinden sich hoch sensible Rauchmelder, die schon beim ersten Zug Alarm auslösen. Weigert sich ein Passagier, seine Zigarette trotz Aufforderung der Crew auszumachen, kann sich der Pilot entscheiden, auf dem nächstgelegenen Flughafen eine Zwischenlandung einzulegen, um den Passagier zu entfernen. Der muss dann sämtliche Kosten der Zwischenlandung tragen – und das kann sehr, sehr teuer werden.

Sex an Bord: Zwar verboten, aber ohne rechtliche Konsequenzen
Es gibt aber auch Passagiere, die es als einen ganz besonderen Kick empfinden, in 10.000 Meter Höhe einen „Beischlaf“ zu vollziehen, der laut den Beförderungsbedingungen allerdings verboten ist. Zudem erfordert dies auch bestimmte körperliche Voraussetzungen, denn in der Enge der Sitze ist dies gar nicht so einfach – und die Mitreisenden sind ja auch noch da. Obwohl das Personal streng darauf achtet, dass immer nur eine Person die Toilette aufsucht, gelingt es immer wieder, dass sich ein Pärchen in der Enge der Bordtoilette vergnügt, wenn es unter diesen Umständen überhaupt ein Vergnügen ist.

Nach allen vorliegenden Berichten, ist es in solchen Fällen nur zu Ermahnungen gekommen, denn ein echtes Sicherheitsrisiko ist in einem solchen Fall wahrlich nicht gegeben.

Randalieren geht ans Geld und kann im Gefängnis enden
Die rechtlichen Konsequenzen für einen „Randalierer“ können enorm sein. Wird er noch am Check-in am Mitfliegen gehindert, kann dies maximal dazu führen, dass er ein Flugverbot mit der entsprechenden Airline bekommt. Anders dagegen, wenn der Pilot aus Sicherheitsgründen eine Zwischenlandung einlegen muss. Dann wird er ein Strafverfahren an den Hals bekommen, wegen Gefährdung der Zivilluftfahrt. Und so kann seine Reise schnell im Gefängnis enden. Und nicht zu vergessen, er muss auch sämtliche Kosten tragen.

Ein Erlebnis des Überfliegers
Der Überflieger möchte Ihnen ein eigenes Erlebnis nicht vorenthalten: Auf einem Flug in die Türkei befand sich die Maschine bereits im Landeanflug, als ein Muslim mitten im Gang seinen Gebetsteppich ausrollte und sich vehement weigerte, sich zu setzen und anzuschnallen. Der Pilot musste den Landeanflug abbrechen und eine Ehrenrunde drehen. Der Crew gelang es nur mit Hilfe eines recht kräftigen Passagiers, den Muslim zu fixieren.

Er war zu keiner Sekunde ein Sicherheitsrisiko, aber auch für ihn stehen nun einmal Sicherheitsvorschriften über seiner Religion. Er hatte sich dann sehr schnell beruhigt und durfte zur „Belohnung“ als erster aussteigen – den Gebetsteppich unter dem Arm.

Meinen Lesern wünsche ich im Jahre 2009 schöne Flüge, und zwar ohne Probleme
Ihr Überflieger
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