Bewertung swiss

swiss Bewertung | Miserabler Service, massive Flugverspätungen

  • 29.10.2017
  • emi676(65) München
  • 1
  • swiss Miserable Erfahrungen unsererseits mit der SWISS (Flüge LX179 und LX1104), massive Flugverspätungen, keine Hilfestellungen, miserabler Service, keine vernünftiger Customer Service, keine Kompensation bei massiven Flugverspätungen. Was ist nur aus die

swiss Flug von Singapur nach München

Trotz massiver Flugverspätungen bei den beiden SWISS Flügen von Singapur nach Zürich und von Zürich nach München gab es keine Hilfestellungen bei den Transfer Schaltern und in den SWISS Lounges. Auf Reklamationsschreiben gab es nur lapidare hochnäsige Antworten im Copy und Paste Stil. Die SWISS entwickelt sich so von der einst besten Airline der Welt zu einer der schlechtesten!!

Entschädigung bei Flugverspätung



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - mittel
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 1.63 Sterne
  • geflogen
  • 10. Oktober 2017
  • Flug Nr.
  • LX179
  • Strecke
  • Flug Singapur nach München
  • Klasse
  • Business
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • Hans

    Hilfreiche Bewertung ? Never !

    Eine Bewertung ist dann hilfreich, wenn der Kritiker > konkret < darstellt, welche Mängel und Defizite er erfahren und erleiden musste. In dieser Bewertung findet man davon leider < konkret < nichts. Sollte der Verfasser seine Beschwerde an Swiss ähnlich wenig substanzlos verfasst haben, muss er sich nicht wundern wenn er von der Airline keine überzeugende Antwort bekommt. Im übrigen ist für den Fluggast klar definiert, welche Entscheidung er bei welcher Verspätung erhält. Diese ist gestaffelt je nach Entfernung, abhängig von der Zeit der Verspätung und basiert auf Europäischem Recht. Hiebei handelt es sich um die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Dafür muss man an die Airline auch keinen "Bettel - und Beschwerdebrief" senden, sondern nur konkret seine Forderung aufmachen, die von den Airlines im Regelfall auch ohne Abwehr vergütet werden.

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