Bewertung Aeroflot

Aeroflot Bewertung | Nie wieder AEROFLOT

Aeroflot Flug von München nach Shanghai

Ich musste mich von einem arabischen Mitarbeiter einer Personalvermittlung beim Aeroflot Schalter in München wie ein "Aussätziger" behandeln lassen! Der unfreundliche, nicht deutsche Mitarbeiter (der gar nicht an meinem Schalter für mich zuständig war) monierte 1 Kg Übergepäck. Das die Airline 10 Kg erlaubt 1 Laptop interessierte Ihn nicht. Zudem hat ich ein medizinisches Atemgerät dabei, mit allen Papieren. Interessierte Ihn auch nicht. Als ich mich über Ihn beschweren wollte verweigerte er seinen Namen. Weder den Vornamen noch den Nachnamen wollte er nennen. Ich fertigte mit meinem Mobiltelefon ein Bild von Ihm an, um das dann den Vorgesetzten zu zeigen. Er wollte dann mein Telefon aus meiner Hand reißen was ich durch einen "Fingerklapser" auf seine Finger gebührend beantworte.

Ich sagte zudem das er mich weder anfasst noch mein Telefon aus meiner Hand zu nehmen hat. Der Mitarbeiter schrie dann ich werde nirgendwo mehr hinfliegen, meine Reise wäre vorbei. Er rief nach der Polizei(!) um mich wegen einer Körperverletzung anzuzeigen! Als ich entgegnete ich wäre hier Kunde und nicht sein Ar***loch hatte ich gleich noch eine Anzeige wegen Beleidigung weg. Die von mir informierte Airline Aeroflot hat dann seine Aussage derart bewertet das dieser Agent im Recht ist und ich bin es nicht. Er hätte nur verhindern wollen das ich ein Foto anfertige. Wohlgemerkt NACHDEM ich schon längst eines angefertigt hatte. Das ist u.a. sein offizielles Statement. Wenn man dies nun mal Revue passieren lässt und nur eine Sekunde nachdenkt, dann merkt man schnell wer hier LÜGT und wer die Wahrheit sagt.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - gut
  • Essensqualität
  • - mittel
  • Unterhaltung
  • - gut
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - mittel
  • Sitzkomfort
  • - mittel
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2.75 Sterne
  • geflogen
  • Juli 2017
  • Flug Nr.
  • --
  • Strecke
  • Flug München nach Shanghai
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


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Kommentare

bisher 10 Kommentare

    • Vagabund

    Na ja....

    Mal ganz davon abgesehen, dass es ein Persönlichkeitsrecht gibt und Sie nicht unerlaubt Fotos einer Person machen dürfen, läuft beim Lesen Ihrer Bewertung diese Situation grad als Film in meinem Kopf ab. Wenn Sie zusätzlich ein Atemgerät dabei hatten (wobei nicht klar ist, um was es sich genau handelt) und die Handgepäckmenge damit überschreiten, hatten Sie einfach zu viel Gepäck. Hinzu kommt noch, dass die Airlines verschiedene Bedingungen für die Mitnahme von CPAP-Geräten festlegen (falls es so ein Gerät war?) . In der Regel sind diese Anmeldepflichtig. Meinten Sie "mit allen Papieren", dass Sie den Transport angemeldet hatten? Wie ist denn die Geschichte ausgegangen? Anscheinend sind Sie ja doch geflogen. Und mit Rumpöbeln kommt man überhaupt kein Stück weiter. Da würde auch ich irgendwann "dicht" machen. Und erst recht, wenn man mich ungefragt fotografiert.

    • Nils

    Widerlich

    Mal angenommen die Bewertung ist ernst gemeint und wirklich so passiert. Wieso erlauben Sie sich diesen "arabischen Mitarbeiter einer Personalvermittlung" ungefragt zu fotografieren? Habe Sie schon mal was von Persönlichkeitsrechten gehört? Wäre es für Sie OK gewesen wenn der Mitarbeiter Deutscher gewesen wäre? War er vielleicht! Mir scheint Sie haben ein kleines Rassismus Problem. Wenn es nach mir ginge gehörten Sie auf eine Schwarze Liste und würden nie wieder ein Flugzeug von innen sehen.

    • Brain

    Kurz gesagt ....

    Wenn Sie sich so benommen haben wie Sie schreiben, wundert mich eigentlich nichts mehr. Fotos dürfen Sie nicht anfertigen ! So und wer beleidigt, wird angezeigt. Recht einfach das Verfahren. Trotzdem haben Sie recht gut bewertet. Aber nebenbei, auf nicht deutsche Mitarbeiter werden Sie international immer treffen.

    • Armin

    Recht auf eigenes Bild

    KunstUrhG § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 33 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Mehr muss man dazu nicht sagen!

    • RA Stefan Mross

    Ich stimme Ihnen zu!

    Um es kurz zu fassen: Sie sind wie geschildert im Recht. Der Mitarbeiter der Airline hätte zwar seinerseits das Recht gehabt Sie ZIVILRECHTLICH zu verklagen (denn strafrechtlich relevant war Ihre Aktion nicht) Aber nicht das Recht Sie körperlich anzugreifen oder Ihnen Ihr Handy wegzunehmen. Das ist Selbstjustiz. Das Sie dann diesen Übergriff oder auch einen erneuten mit entsprechender Aktion beantwortet haben, ist nur allzu verständlich. Er hätte ja in Ihrem Beisein ebenso die Polizei rufen können, ohne eigenmächtig zu agieren. Das hätte wohl genügt. Zudem hatten Sie nie vor das Handyfoto öffentlich zu verwenden sondern nur seinen Vorgesetzten zu zeigen. Darum auch kein Verstöße wie vorher von rechtlich nicht ganz so bewanderten Personen beschrieben.

    • Vagabund

    Jetzt wird es lächerlich

    Herr Rechtsanwalt Mross. So wie der Verfasser seine Bewertung niederschrieb, so kann ich mir gut vorstellen, wie das Ganze live ablief. Auch, weil ich 3 Jahre FB war und danach auch jahrelang Check-In gemacht habe. Deshalb schrieb ich auch, es läuft ein Film bei mir ab. Ich zitiere nur: "Ich musste mich von einem ARABISCHEN Mitarbeiter einer Personalvermittlung in München wie ein Aussätziger behandeln lassen." Wäre ich dort am Schalter gewesen, muss ich mir auch nicht alles gefallen lassen. Und schon gar keine Beleidigungen. Zivilrecht hin oder her. Mag ja alles sein. Aber, wenn man mich fotografiert, dann weiß ich nicht, wo mein Bild landet.
    Ich hätte es auch verhindert. Und, klar, ein Fingerklappser ist eine ganze schlimme Körperverletzung. Das ist doch lächerlich. Sorry. und es fehlt an dieser Geschichte doch das Ende. Wie ist es ausgegangen? War die Polizei da? Der Bewerter ist doch anscheinend geflogen? Und mal so nebenbei. Ich bin fast immer in der Business Class unterwegs! Und was glauben Sie, wie oft ich mich für meine Mitreisende "fremdschämen" muss. Danke und Bitte, gehört z. T. überhaupt nicht mehr in den Wortschatz. Diese Leute schmeißen den FB Ihre Mäntel entgegen, mit den Worten: "Aufhängen". Nur noch peinlich und völlig respektlos. Ich bewundere mittlerweile die Geduld und Gelassenheit der Mitarbeiter. Ich könnte das heute nicht mehr. Ich habe so gut wie nie Probleme. Ich verrate Ihnen mal wie das geht! Wenn man den Menschen respektvoll und auf Augenhöhe begegnet, einen ?Guten Tag? über die Lippen bekommt und nicht gleich am Schalter erscheint, mit den Worten: "HIER KOMMT MISTER KANISTER - ICH BIN KUNDE - ICH DARF ALLES", dann kommt es erst gar nicht zu solchen Konfrontationen. Und nochmal. Wenn man anfängt zu pöbeln, dann erreicht man gar nichts mehr. Dann macht der Gegenüber komplett zu. Ich gehöre übrigens auch dazu. Wer mich anschreit, der hat auch bei mir verloren. Weil, beleidigen lassen muss ich mich auch nicht. Auch das gehört zum Tatbestand der Körperverletzung.

    • Brain

    @Herr Rechtsanwalt ....

    Ich sage es mal aus Erfahrung. Dieser Fall interessiert niemandem, weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Weiter sollten beide Seiten berücksichtigt werden. Es muss nicht stimmen, was der Fluggast erzählt. Also nicht so viel Wind machen ...

    • Glenmore

    Ergänzung

    Hier die Ergänzung, da nur fragmentarisch publiziert.
    1.) Der Kunde war am Check In Schalter einer Russin, nicht am Check In Schalter des Arabers (und nun kommen Sie mir bitte NICHT mit Rassismus, den die betroffene Person stammt von dort, wird so bezeichnet und der war auch KEIN deutscher Staatsbürger!)
    2.) Die russische Mitarbeiterin wurde VOR dieser Eskalation mit dem Mitarbeiter informiert welches Gepäck usw. dabei wäre und gefragt ob alles in Ordnung sei oder man hier die Papiere etc. vorzeigen muss. Die Dame am Check In übergab daraufhin die Tickets und Handgepäck Marker und sagte kein Problem noch einen schönen Flug. ERST DANN schnellte der Mitarbeiter von SEINEM Counter hervor um ein Handgepäck zu kontrollieren.
    3.) Der Mitarbeiter war gleich aggressiv und im höchsten Maße unfreundlich. Das gleiche Spiel fand zuvor an seinem Schalter statt, wo er ein älteres russisches Ehepaar dementsprechend behandelte. Das war u.a. auch der Gründe zu dem anderen Schalter der Russin zu gehen. 4.) Der Mitarbeiter "bat" nicht man möge das Gepäckstück abwiegen, er BEFAHL es dem "Kunden". Zudem das ist kein Beamter der Polizei oder sonst eine Person des Staates oder direkten Sicherheitspersonals gewesen sondern ein Mitarbeiter der Aeroflot von einer Zeitarbeitsfirma.
    5.) Schlechte Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache. Da der Mitarbeiter wohl weder mit dem Umgangsformen noch der deutschen oder englischen Sprache vertraut war stellt sich die Frage was genau so eine Person am Check In Schalter zu suchen hat. Arabisch wird nur in einigen Schulen gelehrt und das spricht eben noch nicht jeder. (Und bitte auch hier nicht die Floskel: Rassismus ... denn wäre ja schon alles rassistisch, inkl. dem erlernen von fremden Sprachen!)
    6.) Die Polizei war da, erst die Beamten der Flughafenpolizei, dann die der Landespolizei. Beide Polizeikräfte haben sich dafür vor Ort ausgesprochen die Sache doch auf sich beruhen zu lassen, da hier nun wirklich nichts dabei herauskommen würde. Das wollte der Mitarbeiter der nur am rumschreien war aber nicht. Auch eine einseitige Entschuldigung offizieller Natur lehnte er ab.
    7.) Von Anfang an drohte der Mitarbeiter dem "Kunden" das er nicht mitfliegen würde wegen dem 1Kg Übergepäck. In den Buchungsunterlagen der Aeroflot steht ganz klar drin: 10Kg Handgepäck und Laptop kann dazu mitgenommen werden. Beides INTERESSIERTE den Mitarbeiter nicht. Auch nicht das hier alle erforderlichen Papiere dabei waren.
    8.) Laut Auskunft seines Arbeitgebers, verlässt dieser Mitarbeiter das Unternehmen vollständig Ende August.
    9.) Der Kunde durfte unbehelligt fliegen (Obwohl er ja angeblich eine vorsätzliche Körperverletzung und ein schlimmer Beleidiger ist).
    Da hat die Aeroflot wohl keine weiteren Bedenken gehabt. Im übrigen genauso wenig wie mit dem "Übergepäck".

    • Vagabund

    Danke für die Ergänzung

    Warum publizieren Sie das denn nicht gleich so, wie Sie es in der Ergänzung schreiben? Dann bleiben keine Fragen offen.

    • Glenmore

    ERGÄNZUNG STATEMENT AEROFLOT

    Dear Mr. Breiner, We truly regret that you found the answer given to your claim to be unsatisfactory. We kindly ask you to treat with understanding that the answer was based on the results of internal investigation taken at Munich Airport. However due to the increased number of passengers complaints on the service of DHS Dortmund Handling Service, airline management team has reached to the decision of contract cancellation with the handling company starting from the 1st of September, 2017. We truly hope that you will not be deterred from using Aeroflot in future again. We sincerely look forward to welcoming you onboard ! Sincerely yours, Varvara Lapygina Customer Care Dpt.

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