Air Berlin Bewertung | Schlechteste Airline
- 07.03.2017
- Sven ()
- 10
- Air Berlin
Air Berlin Flug von Düsseldorf nach Abu Dhabi
Das Flugzeug war dreckig, alt und das Personal nicht qualifiziert! Wir haben Flüge über airberlin gebucht und und airberlin hat ihren Flug auf die Airline HiFLY in Kooperation umgelegt. 2 Damen von airberlin waren auch an Board aber selbst die waren unfreundlich. Das hatte ich airberlin nicht zugetraut, dass die mit so einer Airline kooperieren.
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- schlecht - geht so - mittel - gut - vorbildlich
- Service
- - schlecht
- Essensqualität
- - schlecht
- Unterhaltung
- - schlecht
- Sauberkeit
- - schlecht
- Freundlichkeit
- - schlecht
- Pünktlichkeit
- - schlecht
- Sitzkomfort
- - schlecht
- Preis-Leistung
- - schlecht
- Durchschnitt
- 1 Sterne
- geflogen
- 1. März 2017
- Flug Nr.
- AB7460
- Strecke
- Flug Düsseldorf nach Abu Dhabi
- Klasse
- Economy
- Reiseart
- Privat/Urlaub
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Kommentare
bisher 10 Kommentare
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Alter des Fliegers ?
Wie "alt" war denn der Flieger ?
Was bewerten Sie ...
Sie sind offensichtlich nicht mit Air Berlin geflogen. Warum bewerten Sie dann AB? Sie bewerten ja auch kein Steak, wenn Sie ein Hähnchen essen.
Es wurde Air Berlin bewertet ...
was auch durchaus angemessen ist. Schließlich wurde ja auch Air Berlin gebucht und erwartet. Wenn nun Air Berlin, aus was für Gründen auch immer, einen Subcharter einsetzt, entzieht sich das dem Einfluss des Kunden. Oder um bei Brians Vergleich zu bleiben: Wer ein Steak bestellt, möchte kein Hähnchen bekommen ...
@Brain
Wenn ich AB buche bewerte ich auch AB. Wenn mich AB nämlich auf einen zugemieteten Flieger setzt kann ich das ja nicht beeinflussen und habe deswegen ja noch nicht mal ein Recht vom Vertrag zurückzutreten. Mein Vertragspartner ist AB und damit trägt AB auch die volle Verantwortung dafür, den geschlossenen Vertrag zu Erfüllen, entsprechend ist die Leistung des Fluges auch AB zuzurechnen.. Zumal ein WetLease Anbieter wie HiFly oder Vamos eben die Leistung erbringen wird, die AB als Besteller bei ihm geordert hat.
Personal nicht qualifiziert
Dass das Flugzeug alt und dreckig war ist sicherlich eine subjektive Feststellung und will ich gar nicht in Zweifel ziehen. Das der Flug nicht mit AB sondern mit HiFLY durchgeführt wurde, mag ärgerlich sein. Vielleicht waren die zwei Flugbegleiterinnen von AB ja auch wirklich unfreundlich. Aber woher nehmen sie bitteschön die Feststellung, dass das Personal nicht qualifiziert war? Sind sie Ausbilder für die Bord Crew? Wenn sie ihren Unmut an Bord so geäußert haben und die Qualifikation der Crew in Frage stellten, wundert die "Freundlichkeit" der Flugbegleiterinnen nicht wirklich.
Fragen wir Hans
Es wird die Airline bewertet, die den Flug durchführt und nicht die Gesellschaft, die eine Buchung entgegen nimmt. Vielleicht kann Hans dazu mehr sagen. Meine Meinung steht eigentlich fest.
Wer ist Hans?
Wenn ich bei der Buchung bereits erkennen kann, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, würde ich Brains Argumentation gelten lassen. Nur wurde in diesem Fall Air Berlin gebucht und erst beim Antreten ohne Einflussnahme des Kunden die durchführende Gesellschaft kommuniziert. Der Kunde hat Air Berlin gebucht und somit auch eine Erwartungshaltung. Welchen Einfluss Hans nun auf meine Sichtweise haben soll entzieht sich meiner Kenntnis.
Da steht einer auf dem Schlauch
Hallo Brain, du scheinst es nicht zu verstehen. Es wurde kein Codeshare gebucht oder über das AB Protal ein HiFly Flug sondern nur ein AB Flug, welcher aufgrund von Kapazitätsproblemen im Hause AB durch HiFly als Subcharter durchgeführt wurde. AB legt dabei fest, welche Leistung an Bord erbracht werden, somit steht es dem Gast sehr wohl zu AB zu bewerten. Hätte der Gast über AB einen HiFly Flug gebucht, was nicht so praktiziert wird, dann wäre dein Einwand richtig und HiFly hätte bewertet werden müssen.
Hallo Brain.
Ich sehe den Sachverhalt etwas anders.
- Der Fluggast bucht bei einer bestimmten Airline. Insofern schließt der Fluggast mit dieser Airline einen Beförderungsvertrag ab. Beauftragt nun diese Airline eine Partnerairline (Subcharter) diesen Flug durchzuführen, ist das legitim. Die Airline muss noch nicht einmal den Fluggast darüber informieren. Soweit die Ausgangssituation. Tritt nun der Fluggast diesen Flug mit dieser "Partner-Airline" (Subcharter) an und der Flug entspricht nicht der (subjektiven) Erwartungshaltung des Fluggastes, halte ich es kommunikativ für sinnvoll, die Bewertung dieses Fluges der Airline zuzuschreiben, bei der dieser Flug auch ursprünglich gebucht wurde. Der Fluggast darf erwarten, dass die durchführende Airline die identische Leistung anbietet.
- Mir ist natürlich klar, dass das zunächst eine durchaus theoretische Betrachtung ist. Gerade bei einem Wechsel auf einen Subcharter wird der Fluggast besonders sensibel sein und u. U. sogar nach Fehlern suchen, weil er emotional verprellt ist. Er ist deswegen verprellt, weil er (wie bei diesem Beispiel) zwar air berlin gebucht hat, aber eben nicht air berlin "bekommen" hat. - Die Airlines sollten dafür Sorge tragen, dass der Subcharter identische Leistungen anbietet, wobei das häufig eben auch "1:1" nicht möglich ist. Es wird vielfach ein Kompromiss bleiben und besonders kritisch aufgestellte Fluggästen werden beim Subcharter immer "das Haar in der Suppe suchen" und auch finden.
@Hans ... ok
Hallo Hans. Besten Dank. Ich kann der Argumentation durchaus folgen!