Bewertung Thai Airways International

Thai Airways International Bewertung | Nie wieder

Thai Airways International Flug von Osaka nach Bangkok

Flug musste nochmals bezahlt werden weil Kreditkarte des vom Reisebüro bezahlten und gebuchten Fluges nicht vorhanden war. Sonst hätten wir den Flug nich antreten dürfen. Feuerzeug musste am Gate aus dem eingecheckten Koffer geholt werden - erstes und letztes Mal mit dieser Airline.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • - geht so
  • Unterhaltung
  • - gut
  • Sauberkeit
  • - geht so
  • Freundlichkeit
  • - mittel
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - schlecht
  • Durchschnitt
  • 2.38 Sterne
  • geflogen
  • Juli 2015
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 12 Kommentare

    • Gelegenheitsflieger

    Kritikpunkte

    Ein Feuerzeug darf nun mal generell nicht ins Reisegepäck, egal mit welcher Airline sie fliegen. Geben Sie bei google doch mal "Liste erlaubter und verbotener Gegenstände nach IATA" ein. Wenn die Airline die Kopplung des Tickets an eine Kreditkarte lt AGB vorgsehen ist verstehe ich nicht, warum Sie diese nicht mitführen. Wenn das Reisebüro sie auf diesen Umstand nicht aufmerksam gemacht hat würde ich mich eher darüber beschweren und nicht über die Airline.

    • emmdee

    Nicht rechtens

    Der Airline ist es trotz entsprechender Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen nicht erlaubt, eine Reise bei Nichtvorlage der Kredit- oder Debitkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde, zu verweigern. Wird der Kunde genötigt, ein neues Ticket vor Ort zu erwerben, ist es ein Verstoß gegen § 308 Ziffer 3 BGB und somit unwirksam.
    OLG Frankfurt am Main, 08.09.2011 - 16 U 43/11, ergangen gegen Iberia.

    • Kirchhoff

    Kreditkarte

    Kann mich dem Vorredner nur anschließen - habe letztes Jahr bei Thai Airways auch zwei Flüge gebucht, Bremen - Bangkok und mit Kreditkartte bezahlt - in den AGB steht ausdrücklich, das die zum Bezahlen verwendete Kreditkarte mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist - also Beschwerde beim Reisebüro - Thai Aiorways hat strikt nach den AGB gehandelt und so machen es auch die anderen Airlines..

    • Gelegenheitsflieger

    @emmdee: Rechtliche Aspekte

    Es mag dahingehende Urteile geben. Wenn dem wirklich so sein sollte stellt sich die Frage, warum die Airline das 4 Jahre nach einem Urteil noch so macht. Andererseits frage ich mich, warum eine solche Klausel bei der Bahn in Ordnung ist, bei einer Fluglinie aber nicht?! Von daher weiß ich nicht, ob das OLG Urteil allgemeingültig ist. Und die Airline scheint das ja speziell zu machen weil man viele Probleme mit Tickets hatte, die mit gestohlenen Kreditkarteninformationen gebucht wurden. Selbst wenn es rechtlich fragwürdig sein sollte stellt sich aber trotzdem noch die Frage, warum das Reisebüro nicht darauf hinweist und warum man die KK nicht einfach mitnimmt um solche Probleme zu vermeiden. Tut ja nicht weh.

    • Gelegenheitsflieger

    Nachtrag

    Kleiner Nachtrag: § 308 Ziffer 3 BGB spricht von "ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund". Sachlich gerechtfertigte Argumentation scheint das Thema Betrugsprävention sein und in den AGB wird das ganze ja wohl explizit erwähnt. Ich sehe daher keinen Verstoß gegen diesen Paragraphen

    • asahi

    deutsches recht?

    Wo sollte auf einem Flug von Osaka (Japan) nach Bangkok (Thailand) mit einer außereuropäischen Fluggesellschaft deutsches Recht gelten?

    • Mel

    Regeln akzeptieren

    Ich finde es eine Frechheit sich über die Airline so zu beschweren. Bitte liest die AGB durch bevor ihr alles während der Buchung ohne zu lesen wild anklickt Es ist einfach die Regel bei Thai dass der Kreditkarteninhaber auch der Passagier selbst sein muss.

    • Steeve

    asahi

    Was hat Ihr Kommentar mit der hier angesprochenen Situation zu tun? Hier handelt es sich um einen in Deutschlkand gebuchten Flug zu einem für den deutschen Markt erstellten Tarif und den hier geltenden AGB`s. Die können in Benelux anders gestaltet sein. Was ein innerasitischer Flug mit diesem Fall zu tun haben soll ist mir schlerhaft.

    • asahi

    Kreditkartenkontrolle

    Alle die sich hier über die Kreditkartenkontrolle beschweren und irgendwelche rechtliche Urteile ins Spiel bringen, sind sicherlich auch die betroffensten und lautesten, wenn ihre eigene Kreditkarte missbraucht wird. Dann sind die Banken, Geschäfte oder Fluggesellschaften wo sie eingesetzt wurden schuld, wenn sie nicht kontrollieren ob alles OK ist.

    • asahi

    Buchung in Deutschland?

    @Steeve - Wo steht das der Flug in Deutschland gebucht wurde. In der Bewertung von @danikal steht es nicht und eine weitere Antwort hat er nicht gegeben. Daher frage ich mich jetzt. Ist @danikal auch @Steeve oder ist deine Antwort erfunden (um es human auszudrücken).

    • asahi

    Nachtrag

    @Steeve, noch was zu deinem letzten Satz was mein Kommentar mit einem innerasiatischen Flug zu tun hat. Schau dir mal ganz oben die Flugstrecke der Bewertung an. Da steht von "Osaka nach Bangkok" und nichts von/nach Deutschland oder Europa.

    • Wallis

    Kulante Handlung

    Da war Thai doch noch kulant und sie durften das Gepäck ändern, dies kostet Zeit und Geld für die Airline. Eigentlich hätte man ihren Flug auch chanceln können da sie vorschriftswiedrig gepackt hatten, dann hätten sie den Flug nochmals bezahlen dürfen am nächsten Tag. In Japan gibt so was im übrigen Geldstrafen ab 5.000 EUR. (Konkret: Taucherlampe im eingecheckten Gepäck, Gepäck raus, Flug annulliert ohne Anspruch auf Rückerstattung, Strafe von der Polizei und 1 Tag Aufenthalt und neuer Flug zu zahlen, und DAS war eine DEUTSCHE Airline). Mit der Kreditkarte ist das weltweit so, deutsches Recht zählt hier gar nichts da keine der Destinationen in D, ja noch nicht mal in der EU lag. Ist halt so und es ist so zu akzeptieren.

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