Bewertung easyJet

easyJet Bewertung | Stonierung meines Fluges

  • 20.06.2015
  • Sandro Gresch(54) München
  • 1
  • easyJet

easyJet Flug von London nach Amsterdam

Ich wurde nicht an Bord gelassen, da mein Ticket angeblich mit einer "gestohlenen" Kreditkarte, bezahlt wurde.
Schwachsinn natürlich. Während der Rücksprache mit dem Kreditkarten Aussteller wurde mir klar, das meine Kreditkarte nicht gestohlen, oder als solche gemeldet war. Logisch, es war ja meine Karte. Wie dem auch sei, ich wurde nicht einmal auf den nächsten Flug gelassen sondern durfte eine weitere Nacht in London verbringen, nur um am nächsten Tag dann nach Hause fliegen zu dürfen. Bis heute hat sich Easy Jet nicht zu der Angelegenheit geäussert. Ich werde nun den Rechtsweg beschreiten.
Fazit: Nie wieder Easy jet.



✘ Möchten Sie per Email informiert werden, wenn wieder eine easyJet Bewertung eingeht? Benachrichtigung.

 

 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - gut
  • Freundlichkeit
  • - schlecht
  • Pünktlichkeit
  • - schlecht
  • Sitzkomfort
  • - geht so
  • Preis-Leistung
  • - mittel
  • Durchschnitt
  • 2 Sterne
  • geflogen
  • 17. Juni 2015
  • Flug Nr.
  • --
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Geschaeftsreise


Unser Tipp: Fluggutschein verschenken

Kommentare

bisher 1 Kommentare

    • emmdee

    Einfallsreiche Ausrede

    Die Vermutung liegt nahe, dass der Flug überbucht war und man mit dieser "Ausrede" versucht, sich um fällige Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 Euro zu drücken.

Kommentar abgeben

Bitte geben Sie eine gültige Email an, denn Sie bekommen eine Bestätigungsmail für Ihren Kommentar.
Kommentare mit beleidigenden Inhalten werden sofort gelöscht.
Ihre Email Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben und Sie erhalten auch keine weiteren Mails von uns. Kommentare mit einer ungültigen Mail können wir leider nicht veröffentlichen.



Ja, ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert.
Erst mit dem Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen wird das Feld zum Absenden des Kommentares sichtbar.