Bewertung TUIfly

TUIfly Bewertung | Frechheit

  • 17.05.2015
  • Richard Winter(70) München
  • 9
  • TUIfly 2406

TUIfly Flug von Palma de Mallorca nach München

Ich habe über 10 Jahre einen Leicht - Arenal Sonnenschirm (Wert = 9,95) Gratis mit genommen. Bei dem halbvollen Flug nach München, war das abgeben des Sonnenschirmes nicht möglich, außer man hätte da für 85 Euro bezahlt. Darüber bin ich nicht informiert worden. Die Dame am Schalter wurde unhöflich und patzig. Ich musste den Schirm in den Müll geben.
Klarer Fall von Enteignung und nie mehr Tui Fly. 2,50 Euro für ein kleines Wasser ist Abzocke.



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 - schlecht    - geht so   - mittel    - gut    - vorbildlich

  • Service
  • - schlecht
  • Essensqualität
  • kein Essen an Board
  • Unterhaltung
  • keine Unterhaltung an Board
  • Sauberkeit
  • - mittel
  • Freundlichkeit
  • - geht so
  • Pünktlichkeit
  • - gut
  • Sitzkomfort
  • - gut
  • Preis-Leistung
  • - geht so
  • Durchschnitt
  • 2.67 Sterne
  • geflogen
  • 15. Mai 2015
  • Flug Nr.
  • 2406
  • Strecke
  • Flug Palma de Mallorca nach München
  • Klasse
  • Economy
  • Reiseart
  • Privat/Urlaub


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Kommentare

bisher 9 Kommentare

    • Olli

    Abzocke ... Enteignung

    Ein wenig dramatischer ging es nicht? Die Airline informiert ´mit jeder Buchung, was mitgenommen werden kann oder nicht, man muss es sich nur durchlesen. Sich Info zu holen, das wird man vom mündigen Burger wohl erwarten können, allerdings nicht, dass die Airline von jedem Kunden weiß, welche Ausrüstung er die letzten Dekaden mitschleppte und mit Röschenpapier nun eine individuell zugeschnittene Gepäckliste zusammenstellt!


    Von "Enteignung" zu sprechen halte ich da extremst gewagt. Auch ist das "Abzocke"-Gejammer angesichts der Verzehrpreise im Flieger schon grotesk ( vorher hat man im Flughafen klaglos 3,00 Euro dafür bezahlt ). In einem Restaurant kostet ein Wasser oft auch nicht weniger, und dass in eine Nofrills-Airline Getränke bezahlt werden müssen, das ist auch nicht erst seit 5 Minuten der Fall!

    • XYX

    Information

    Warum muss man Sie informieren, wenn man freundlicherweise immer etwas umsonst mitgenommen hat, was diesmal nicht möglich war? Ist natürlich blöd gelaufen, aber auf der Homepage der Airline steht auch geschrieben, dass Sie nur ein Gepäckstück kostenfrei mitnehmen dürfen.

    • info@rigan.de

    Frechheit

    Von Richard W. 85 Euro für einen Leicht Papier Schirm sind sehr wohl "Abzocke" und "Frechheit" reicht nicht mehr - Wohl besser "Sauerei" Ich werde mich an Presse und TV wenden.

    • Rainer

    Presse und TV

    Nur leider wird von der Presse und dem TV niemals jemand mit ihnen sprechen :-)

    • XYX

    Presse

    Wird dort niemanden interessieren, da die Gepäckbestimmungen auf der Homepage für jeden einsehbar sind.

    • Richard Winter

    Abzocke

    Das wird sehr wohl interessieren! - Siehe rigan(punkt)de/boerse.com vom Mo. 18.5. 15

    • emmdee

    Wucher?

    Will ich nicht behaupten. Grundsätzlich bezeichnet man mit "Wucher" das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.. Ist strafbewehrt. Eine rechtliche Überprüfung derartigen Geschäftsgebarens brächte Klarheit. Nicht alles, was in ABB geregelt ist, entspricht der gültigen Rechtsauffassung.

    • Olli

    Kommentar

    Nun emdee, ich glaube nicht, dass ein 9,95 den finanziellen Aufwand dafür rechtfertigen würde. Sicherlich sind AGB keine Rechtsprechung, nur die Geringfügigkeit des Schadens hier wird es wahrscheinlich so sein! Und außerdem will Richard ja schon Presse und TV bemühen, da werden wir den RTL-Ralf-Urlaubsretter wieder sehen ... sofern es selbst dem nicht zu bunt ist. Im übrigen ist Freigepäck eine reine Serviceleistung, bei gewissen Airlines bezahlt man sofort für Aufgabegepäck (und oft am Schalter kurzfristig doppelt so viel als via Web vorab gebucht) und bei denen "nur EIN Handgepäck" wirklich nur EIN Handgepäckstück bedeutet, und nicht ein Handgepäckstück und eine Handtasche! Ist, wie gesagt kein revolutionäre Neuerung seit 17.5.2015, sondern seit Jahren gängige Praxis ... und bei den Webseiten einsehbar.

    • XYX

    Wucher?

    Es ist außerdem kein "Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners" denn der Preis dieser Leistung ist von vornherein ersichtlich und mit einer Gebühr von 85 Euro für ein Gepäckstück mit max. 15kg Gewicht bei Anmeldung am Flughafen auf der Homepage und in den BBB der TUIFLY vermerkt. Es wurde hier nichts draufgerechnet um die Situation auszunutzen. Diese Richtlinie in Erfahrung zu bringen hat mich übrigens 2 Minuten gekostet, das hätte wohl auch jeder andere geschafft.

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